Mein Unterrichtsvertrag basiert auf der Vorlage des Deutschen
Tonkünstlerverbandes e. V. (DTKV) und beinhaltet folgende Punkte:
- Präambel
- Unterrichtsgegenstand, Schüler
- Vertragsbeginn, Vertragsende
- Probezeit
- Feiertage, Ferien
- Unterrichtsort, Unterrichtszeit
- Unterrichtsausfall
- Honorar
- Pflichten der Lehrkraft, Pflichten des Schülers
- Auftritt in der Öffentlichkeit
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden
- Sonstiges
Der Beginn des Unterrichtshalbjahres ist in der Regel der 1.10. und der 1.4. eines Kalenderjahres.
Die Kündigung des Unterrichtsvertrags ist entsprechend der gesetzlichen Regelung möglich.
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