Vertragliches
Unterrichtsvertrag
Mein Unterrichtsvertrag basiert auf der Vorlage des Deutschen Tonkünstlerverbandes e. V. (DTKV) und beinhaltet folgende Punkte:

  • Präambel
  • Unterrichtsgegenstand, Schüler
  • Vertragsbeginn, Vertragsende
  • Probezeit
  • Feiertage, Ferien
  • Unterrichtsort, Unterrichtszeit
  • Unterrichtsausfall
  • Honorar
  • Pflichten der Lehrkraft, Pflichten des Schülers
  • Auftritt in der Öffentlichkeit
  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden
  • Sonstiges

Der Beginn des Unterrichtshalbjahres ist in der Regel der 1.10. und der 1.4. eines Kalenderjahres. Die Kündigung des Unterrichtsvertrags ist entsprechend der gesetzlichen Regelung möglich.